Reglemente

Anhänge

Turnierreglement 

2021

I. Allgemeine Bestimmungen

 

A. Geltungsbereich, Begriffe

 

Art. 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

1.-Dieses Reglement gilt für alle offiziellen Turniere, die von SWISS PADEL, von angeschlossenen Verbänden sowie seinen Mitgliedern veranstaltet werden.

Art. 2. Turnierbegriff

1.-Als Turnier gilt jede Wettspielveranstaltung, die nach den Spielregeln des Internationalen
Padelverbandes (FIP) oder gestützt auf besondere Vorschriften dieses Reglements ausgetragen wird.

2.-Ausgenommen sind die offiziellen Interclub-Meisterschaften (ICM).

Art. 3. Offizielle und nicht offizielle Turniere

1.-Als offiziell gelten die von SWISS PADEL bewilligten Turniere. Alle übrigen Turniere gelten als nicht offizielle Turniere.

2.-Für die Spielerklassierungen werden nur die Resultate von offiziellen Turnieren berücksichtigt.

 

B. Turnierarten

 

Art. 4. Turniere mit unbeschränktem Spielerkreis

1.-An offenen offiziellen Turnieren sind Schweizer und Ausländer zugelassen, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen.

Art. 5. Turniere mit beschränktem Spielerkreis

1.-An Turnieren mit beschränktem Spielerkreis sind nur Spieler zugelassen, die nebst den Teilnahmebedingungen die besonderen Zulassungsbedingungen des betreffenden Turniers erfüllen. Die Einschränkungen können geographischer, kategorien-, klassierungs-, berufsmässiger oder sonstiger Art sein.

Art. 6. Konkurrenzen

1.-An einem Turnier können eine oder mehrere der folgenden Doppel teilnehmen: Frauen-Doppel, Herren-Doppel, Juniorendoppel und Veteranendoppel. In der Open Konkurrenz dürfen alle mitspielen.

Art. 7. Kategorien/Ligen

1.-Es werden ab 2023 folgende Kategorien/Ligen unterschieden:

a) Open Kategorien 1-5

b) Männer Kategorie 1

c) Frauen Kategorie 1 – 2

d) Veteranen Open Kategorie 1 – 2

e) Veteranen Frauen Kategorie 1

f) Junioren Open Kategorie 1

g) Junioren Frauen Kategorie 1

2.-Jeder Spieler darf in mehreren Kategorien/Ligen antreten.

3.-Jeder Spieler entscheidet selber, in welchen Kategorien/Ligen er spielen möchte. SWISS PADEL darf Spieler in einer bestimmten Kategorie ablehnen, falls diese zu stark oder zu schwach sind.

Art. 8 Lizenzobligatorium

1.-An offiziellen Turnieren dürfen grundsätzlich nur Spieler zugelassen werden, die über einen aktiven Lizenzstatus verfügen. Der Official hat die Möglichkeit, die Spielberechtigung bei SWISS PADEL zu überprüfen.

2.-Die Veranstalter haben die Möglichkeit in Rücksprache mit SWISS PADEL, auch nichtlizenzierten Spielern die Teilnahme an deren Turnieren für die Kategorien 4 und 5 zu erlauben. Lizenzierte Spielerpaare haben stets Priorität. Spielerpaare mit einem lizenzierten Spieler haben Priorität vor Spielerpaaren mit keinen lizenzierten Spielern.

3.-Spieler, gegen die eine rechtskräftige Spielsperre besteht, dürfen während der Geltungsdauer der Sperre an keinem Turnier teilnehmen.

C. Turnieranmeldung

Art. 9 Turnieranmeldung

1.-Die Turniere werden über die Webseite von SWISS PADEL gemäss den zu Beginn der Saison definierten Bedingungen veröffentlicht.

2.-Falls das Turnier nicht nach dem direkten Ausscheidungsverfahren durchgeführt wird, muss aus der Turnieranmeldung der Austragungsmodus klar ersichtlich sein. Für Turnierserien und Mannschafts-wettkämpfe sind die entsprechenden Reglemente auf Anfrage bereit zu stellen.

Art. 10 Turnierabsage und -verschiebung, Gruppenspiele, Zusammenlegung von Konkurrenzen

1.-Turniere, die bewilligt und im offiziellen Turnierkalender auf der Homepage von SWISS PADEL publiziert worden sind, dürfen ohne Zustimmung von SWISS PADEL grundsätzlich weder abgesagt noch verschoben werden. Das gleiche gilt für die nachträgliche Änderung von Art oder Anzahl der angemeldeten Konkurrenzen.

2.-Die Absage oder Verschiebung eines Turniers aus Witterungsgründen ist ohne Zustimmung von SWISS PADEL gestattet.

3.-Turniere mit weniger als vier Anmeldungen, müssen nicht ausgetragen werden. Das gleiche gilt, wenn weniger Anmeldungen als die in der Ausschreibung angegebene Mindestspielerzahl eingegangen sind.

Art. 11 Offizieller Turnierkalender, Koordination der Turnierdaten

1.-Die von SWISS PADEL bewilligten Turniere werden im offiziellen Turnierkalender auf der Homepage von SWISS PADEL publiziert.

2.-SWISS PADEL wird zur Vermeidung von Konkurrenzierungen die Turnierdaten in Absprache mit den Veranstaltern koordinieren.

 

D. Turnierbewilligung und –Ausschreibung

Art. 12 Bewilligungsvoraussetzungen

1.-Die Turnierbewilligung wird nur einem Veranstalter erteilt, der Mitglied von SWISS PADEL ist.

2.-Die Turnierbewilligung wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Das Turnier muss vorschriftsgemäss angemeldet sein;

b) Das Turnier darf nur auf Plätzen ausgetragen werden, die von SWISS PADEL gemeldet sind;

c) Folgende Turnierformen sind gestattet:

ca) Tableau 5. Kategorie (vgl. Anhang II)

cb) Tableau 4. Kategorie (vgl. Anhang II)

cc) Tableau 3. Kategorie (vgl. Anhang II)

cd) Tableau 2. Kategorie (vgl. Anhang II)

ce) Tableau 1. Kategorie (vgl. Anhang II)

cf) Tableau 1. Kategorie Grand Slam (vgl. Anhang II)

cg) Tableau EPA/FIP (mehrere) (vgl. Anhang II)

ch) Schweizer Meisterschaften, Master Final und Interclub (vgl. Anhang II)

d) Für die offiziellen Turniere sind zwingend die zur Verfügung gestellten Turniertableaus zu verwenden. Nur so kann ein faires Ranking garantiert werden.

e) Die Ausschreibung eines Turniers richtet sich nach den in c) genannten Tableaus.

f) Jeder Club stellt bei der Durchführung eines Turniers einen Turnierverantwortlichen, welcher das Turnier leitet

g) Die Padelanlage muss hinsichtlich der Spielfeldausmasse, Beleuchtungsstärke und Hallenhöhe den reglementarischen Anforderungen entsprechen.

h) Das Turnier muss allen übrigen Vorschriften dieses Reglements entsprechen.

i) Für Abweichungen von diesen Bewilligungsvoraussetzungen ist bei SWISS PADEL ein Gesuch zu stellen.

3.-Die Turnierbewilligung gilt als erteilt, wenn das Turnier im offiziellen Turnierkalender auf der SWISS PADEL Webseite publiziert wurde: www.suipa.ch

 

Art. 13. Turnierserien mit Gesamtwertung

1.-Mehrere gleichartige Turniere können zu einer Turnierserie mit einer Gesamtwertung zusammenge-fasst werden. Der Veranstalter hat hierfür eine besondere Ausschreibung gemäss den Richtlinien von SWISS PADEL zu erlassen. Die Turnierbewilligung wird nur bei Genehmigung der Ausschreibung durch SWISS PADEL erteilt.

Art. 14 Bewilligungsgebühr

1.-Für internationale Turniere kann eine zusätzliche Bewilligungsgebühr erhoben werden, deren Höhe von der Delegiertenversammlung festgelegt wird.

Art. 15 Verweigerung und Entzug der Bewilligung

1.-Die Turnierbewilligung kann durch SWISS PADEL verweigert werden, wenn ein Turnier die
reglementarischen Voraussetzungen nicht erfüllt oder die maximal empfohlene Turnieranzahl einer bestimmten Kategorie überschritten wird oder wenn das vorgesehene Datum zu einer Konkurrenzierung einer anderen Veranstaltung von regionaler oder nationaler Bedeutung führt.

2.-Turnierbewilligungen können durch SWISS PADEL nachträglich entzogen werden, wenn die reglementarischen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

3.-SWISS PADEL kann an alle offiziellen Turniere Funktionäre als Beobachter delegieren.

Art. 16 Ausschreibungspflicht 

1.-Jedes offizielle Turnier muss ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung hat alle wesentlichen Angaben über das Turnier zu enthalten.

2.-SWISS PADEL erlässt dazu die notwendigen Ausführungsvorschriften (siehe Anhang I). Die Bekanntmachung erfolgt direkt auf der Webseite von SWISS PADEL :www.suipa.ch

 

II. Organisation

A. Turnierleitung

Art. 17 Official (Turnierleiter)

1.-Für jedes offizielle Turnier ist vom Veranstalter ein verantwortlicher Official zu bestimmen.

2.-Der Official ist für die gesamte administrative und organisatorische Vorbereitung und die vor-schriftsgemässe Abwicklung des Turniers verantwortlich.

3.-Der Official darf grundsätzlich selber am Turnier nicht teilnehmen (Ausnahmen möglich in
Absprache und dem Einverständnis von SWISS PADEL ).

4.-Der Official hat für die Zeit, während der er abwesend ist, einen Stellvertreter zu bezeichnen, der alle seine Funktionen übernimmt, wobei er selbst aber jederzeit telefonisch erreichbar muss. Der Stell-vertreter muss persönlich am Turnierort anwesend sein und darf grundsätzlich selber nicht am Tur-nier teilnehmen (Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch SWISS PADEL ). Sein Name ist in der
Turnierausschreibung aufzuführen.

Art. 18 Referee (juge-arbitre)

1.-Der Offizielle des Turniers übernimmt vorerst auch die Aufgabe eines Referees bei einem offiziellen Turnier wieder auf. Er entscheidet bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der
Turnierreglements und welche den sofortigen Ablauf des Turniers betreffen.

 

B. Anforderung an die Padelanlage

Art. 19 Spielfeld

1 .-Für offizielle Turniere müssen Masse und Ausrüstung der benützten Spielfelder den internationalen Anforderungen entsprechen. SWISS PADEL kann für den freien Raum abweichende Mindestmasse vor-schreiben.

2.-Falls ein Turnier sowohl auf Aussen als auch auf Hallenplätzen oder auf Spielfeldern von
unterschiedlicher Belagsart ausgetragen wird, ist in der Ausschreibung unter Angabe der Belagsar-ten und des dafür notwendigen Schuhprofils ausdrücklich darauf hinzuweisen

Art. 20 Beleuchtung

1.-Offizielle Turniere dürfen nur dann bei künstlicher Beleuchtung ausgetragen werden, wenn in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Art. 21 Hallen

1.-Für offizielle Hallenturniere muss der ab Boden gemessene freie Luftraum über dem Netz mindestens 6 Meter betragen. Falls die Minimalhöhen nicht erreicht sind, muss in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Solche Turniere sind nur mit einer Sonderbewilligung von SWISS PADEL möglich.

C Anmeldung

Art. 22 Anmeldeschluss

1.-Anmeldeschluss ist jeweils Sonntag 18 Uhr der Vorwoche.

2.-Spätere Anmeldungen dürfen nur berücksichtigt, wenn im Zeitpunkt des Anmeldeschlusses die maximale Teamanzahl noch nicht erreicht ist oder im Fall von Abmeldungen bzw. Nichtantretens.

Art. 23 Form und Inhalt der Anmeldung

1.-Spielerpaare haben sich entsprechend den Vorschriften der Ausschreibung anzumelden. Die Anmeldung sollte Name und Vorname, Geschlecht, Jahrgang, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Lizenznummer, Spielpartner, Nationalität, Datum und Unterschrift enthalten. Die Anmeldung der lizenzierten Spielerpaare erfolgt über die Homepage von SWISS PADEL .

Art. 24 Teilnahmerecht, Überschuss und Mangel an Anmeldungen

1.-Jedes ordnungsgemäss angemeldete Spielerpaar hat Anrecht darauf, in das Turnier aufgenommen zu werden, sofern es die Teilnahmebedingungen und die besonderen Zulassungsbedingungen für das betreffende Turnier erfüllt und nicht überzählig ist. Im Zweifelsfall entscheidet der Referee end-gültig.

2.-Im Falle eines Überschusses an Anmeldungen werden die Spielerpaare unter Berücksichtigung des Art. 8 (Lizenzobligatorium) sowie erweiternd gemäss den in der Ausschreibung festgelegten Aus-wahlkriterien ausgewählt. Als Auswahlkriterien kommen die Klassierung und/oder das Datum des Anmeldeeingangs in Frage. Es wird empfohlen, Junioren in angemessenem Rahmen zu berücksichtigen.

3.-Sind zu wenige Anmeldungen eingegangen, kann der Veranstalter bis zum Montagabend vor dem Turnier um 20 Uhr zusätzliche Teams zulassen. Nach Ablauf dieser Frist kann er nur noch Teams zulassen, welche Spielerpaare ersetzen, die ihre Teilnahme zurückgezogen haben, unter der Bedingung, dass diese neuen Teams die Liste der erfolgten Einträge im Haupttableau nicht verändern.

4.-Spielerpaare, deren Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, sind unter Angabe der Gründe schnellstmöglich zu benachrichtigen. Allfällig bereits erbrachte finanzielle Leistungen sind ihnen vollumfänglich bis spätestens 10 Tage nach Turnierende zurückzuerstatten.

Art. 25 Abmeldung

1.-Abmeldungen sind dem Veranstalter möglichst frühzeitig schriftlich mitzuteilen. Trifft die Abmeldung vor der Auslosung bei diesem ein, hat sie keine nachteiligen Folgen für den Spieler. Der Veranstalter ist verpflichtet, die finanziellen Leistungen der Teilnehmer bis spätestens 10 Tage nach Turnierende zurückzuerstatten.

2.-Abmeldungen, die erst nach der Auslosung beim Veranstalter eintreffen, ziehen ungeachtet des Grundes der Turnierabsage Sanktionen nach sich. Im Falle einer solchen Turnierabsage ist der Veranstalter berechtigt, die Turniergebühr zurückzubehalten. Zur Rückerstattung der übrigen
finanziellen Leistungen ist er nur dann verpflichtet, wenn er an Stelle des abgemeldeten Spielerpaa-res einen anderes Spielerpaar ins Tableau aufnimmt.

D. Finanzielle Leistungen

Art. 26 Nenngeld

1.-Der Veranstalter hat das Recht, von jedem Spieler ein Nenngeld zu verlangen, das sich aus der Turniergebühr und dem Turnierzuschlag zusammensetzt.

2.-SWISS PADEL legt jährlich die Höchstansätze für die Turniergebühr fest. Die Höhe des Turnierzuschlags wird vom Veranstalter festgelegt.

3.-Das Inkasso der Nenngelder ist Sache des Veranstalters. Dieser kann festlegen, dass Anmeldungen erst mit der Einzahlung des Nenngelds Gültigkeit erlangen. In diesem Fall ist in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hinzuweisen.

Art. 27 Turniergebühr und -zuschlag

1.-Die Turniergebühr deckt die Kosten der Turnieradministration (Turnieranmeldung, Ausschreibung, Auslosung, Aufgebote, Resultaterfassung, Berichterstattung, Abrechnung usw.), der Turnierleitung (Official) und der Bälle.

2.-Der Turnierzuschlag deckt die Kosten der Platzbenützung, der Preise und von besonderen Dienstleistungen zugunsten der Spieler, nach Abzug allfälliger Einnahmen von Sponsoren, Medien, Zuschauereintritten usw.

Art. 28 Absage eines Turniers oder einer Konkurrenz, finanzielle Verpflichtungen

1.-Wird ein Turnier nicht ausgetragen, ist der Veranstalter verpflichtet, den Spielern alle ihre finanziellen Leistungen bis spätestens 10 Tage nach dem angegebenen Turnierende zu vergüten.

2.-Spielerpaare, die vor oder im Laufe des Turniers disqualifiziert werden, sowie Spielerpaare, die zu einem Turnier nicht antreten, haben sämtliche finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Art. 29 Nichterfüllen der finanziellen Verpflichtungen

1.-Spielerpaare, die ihre finanziellen Verpflichtungen bis zum Beginn der ersten Partie nicht erfüllt haben, können – vorbehältlich weiterer Sanktionen – vom Official disqualifiziert werden. Die Disqualifikation entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

2.-Gegen die Disqualifikation kann bei einem allfälligen Referee Protest erhoben werden; dieser entscheidet endgültig.

Art. 30 Eintrittsgeld

1.-Der Veranstalter kann von den Zuschauern ein Eintrittsgeld verlangen, dessen Höhe er selber festlegt. Die Spieler geniessen während der ganzen Dauer des Turniers freien Eintritt.

 

E. Setzung

Art. 31 Begriff

1.-Die spielstärksten Spieler jeder Konkurrenz werden vor der Auslosung auf Grund ihres Klassierungswertes gesetzt (vgl. Anhang II, Setzungen).

Art. 32 Setzungskriterien

1.-Die Setzung wird vom Official aufgrund des von SWISS PADEL geltenden Klassierungswertes gemäss Homepage vorgenommen. Die nach offiziellem Ranking erzielten Punkte sind auf der Webseite von SWISS PADEL einzusehen: www.suipa.ch. Ausländer haben eine vergleichbare Ranglisten-Nummer bei SWISS PADEL einzuholen (siehe Art 36).

2.-Bei Turnierserien mit Gesamtwertung kommen die Setzungskriterien gemäss dem für die Turnierserie gültigen Reglement zur Anwendung.

Art. 33 Anzahl Gesetzte

1.-Die Zahl der Gesetzten richtet sich wie folgt nach der Zahl der Spieler und ist verbindlich:

a) bei den Tableaus der Kategorien 1-4: 50% der teilnehmenden Teams jedoch maximal 4.

b) beim Tableau Masters: 50% der teilnehmenden Teams jedoch maximal 8.

c) FIP/EPA und 500 (Schweizer Meisterschaft): 50% der teilnehmenden Teams oder gemäss internationalen Richtlinien.

 

F. Auslosung

 

Art. 34 Zeitpunkt, Öffentlichkeit

1.-Die Auslosung wird automatisch mittels der von SWISS PADEL zur Verfügung gestellten Software am Montagabend vor dem Turnier durchgeführt. Der Offical muss die ausgelöste Tabelle vor der Bekanntmachung bestätigen.

2.-Das Ergebnis der Auslosung ist in geeigneter Weise spätestens bis Mittwoch um 15:00 Uhr vor dem Turnier bekannt zu machen.

Art. 35 Änderungen des Tableaus

1.-Im Falle einer fehlerhaften Auslosung muss die ganze Auslosung für die betreffende Konkurrenz wiederholt werden.

2.-Tritt ein gesetztes Spielerpaar nicht an und ist noch keine Partie der betreffenden Konkurrenz gespielt, kann neu gesetzt werden. Falls neu gesetzt wird, bestehen folgende Möglichkeiten:

a) Verschieben der Gesetzten um eine Position nach vorne, wobei die letzte Setzposition durch ein bisher ungesetztes Spielerpaar belegt wird.

b) Direktes Ersetzen der freigewordenen Setzposition durch das bisher beste ungesetzte Spielerpaar.

In beiden Fällen können freigewordene Plätze mit überzähligen resp. nach dem Anmeldeschluss oder der Auslosung angemeldeten Spielerpaaren besetzt werden.

Art. 36 Ausländer

1.-Ausländische Spieler werden auf Grund ihrer Spielstärke eingestuft und der jeweiligen Klassierungskategorie zugeteilt. Für die Einstufung gelten folgende Kriterien:

a) Internationales Ranking

b) Nationales Ranking

c) Einstufung auf Grund geschätzter Spielstärke

 

G. Aufgebot, Spielplan, Antreten

Art. 37 Aufgebot

1.-Die Spieler haben sich gemäss den Angaben in der Ausschreibung über ihre Spielzeiten zu informieren.

Art. 38 Erstellung und Änderung des Spielplans

1.-Der Official hat den Spielplan frühzeitig zu erstellen, dass die Spielerpaare die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig über die Spielzeiten zu orientieren. Der Spielplan ist bekanntzumachen auf www.suipa.ch

2.- Spielplanänderungen müssen den Spielern so frühzeitig als möglich mitgeteilt werden. Bei der Neuansetzung von Partien ist die notwendige Anreisezeit zu berücksichtigen.

Art. 39 Spielplangestaltung

1.-Vor 08.00 Uhr und nach 22.30 Uhr dürfen keine Partien angesetzt werden; nach 23.00 Uhr kann kein Spielerpaar verpflichtet werden, eine Partie zu beginnen. Abendpartien mit Juniorenbeteiligung sind nach Möglichkeit in den frühen Abendstunden anzusetzen. Spielerpaare, die in der letzten Runde um 21.30 Uhr zum Einsatz kamen, dürfen am folgenden Tag nicht zur ersten Runde bzw. nicht vor 09.30 Uhr aufgeboten werden.

2.-Pro Partie sind in der ersten Runde eines Spieltags mindestens 60 Minuten einzusetzen.

3.-Die Spielerpaare haben Anspruch auf mindestens 15 Minuten Ruhezeit zwischen den Spielen, falls die erste Partie länger als 60 Minuten dauerte. Falls die Spielzeit der ersten Partie länger als 60 Minuten dauerte, beträgt die Pause mindestens 45 Minuten.

4.-Bei Partien über zwei Gewinnsätze dürfen in einer Kategorie am gleichen Tag pro Spielerpaar nicht mehr als drei Partien angesetzt werden.

5.-Der Official muss bei der Ansetzung der Spiele keine Rücksicht auf Spieler nehmen, die an mehreren gleichzeitig stattfindenden Turnieren teilnehmen.

Art. 40 Antreten, Verspätung

1.-Spielerpaare, die sich für die Teilnahme an einem Turnier angemeldet haben und vom Veranstalter berücksichtigt worden sind, haben auf jeden Fall anzutreten.

2.-Ein Spielerpaar ist angetreten, wenn sie sich spätestens 15 Minuten vor der im Spielplan angegebenen oder der ihm per Aufgebot mitgeteilten Spielzeit beim Official melden. Späteres Erscheinen gilt nicht als Antreten.

3.-Spielerpaare, die gemäss Abs. 2 nicht angetreten sind, können vom Official – vorbehältlich weiterer Sanktionen – disqualifiziert werden. Gegen die Disqualifikation kann bei einem allfälligen Referee Protest erhoben werden; dieser entscheidet endgültig.

 

H. Resultatmeldung

Art. 41 Resultaterfassung und Resultatmeldung

1.-Der Official muss die Ergebnisse sofort nach Ende des Turniers SWISS PADEL übermitteln, spätestens jedoch am nächsten Tag.

2.-Die Resultate fliessen automatisch in das Ranking der Spieler. Nur die besten acht Resultate der letzten 365 Tage werden berücksichtigt.

 

III. Preise

Art. 42 Preise

1.-Die Abgabe von Preisen ist freiwillig. Falls Preise abgegeben werden, ist die Anzahl der preisberechtigten Spieler für jede Konkurrenz in der Ausschreibung anzugeben.

2.-Wird ein Turnier nicht zu Ende gespielt, müssen die vorgesehenen Preise unter die noch im Turnier verbliebenen Spieler aufgeteilt werden.

3.-Bei unbegründetem Nichtantreten oder unbegründeter Aufgabe sowie bei Disqualifikation eines preisberechtigten Spielers entfällt die Preisberechtigung. Das gleiche gilt bei Nichtantreten an einem offiziellen Verschiebungsdatum. Die Preise verfallen in diesem Fall dem Veranstalter.

4.-In allen Sonderfällen entscheidet ein allfälliger Referee endgültig.

Art. 43 Rückbehalt von Preisen

1.-Wird bei einem Spielerpaar, das preisberechtigt wäre, am Turnier eine Doping-Kontrolle vorgenommen, kann der Veranstalter die Übergabe des Preises verweigern, bis ein definitiv negativer DopingBefund vorliegt.

2.-Übergibt der Veranstalter den Preis vorher, geschieht dies auf eigenes Risiko.

 

IV. Durchführung

Art. 44 Spielregeln

1.-Für alle offiziellen Turniere sind die Spielregeln des Internationalen Padelverbands anwendbar.

2.-Die Partien werden über zwei Gewinnsätze mit Tiebreak in allen Sätzen gespielt.

3.-DDer Turnierorganisator muss zwischen den folgenden drei Turnierformaten entscheiden:

a) “Best-of-Three” mit ausgespielten Sätzen und vollen Spielen,

b) “Best-of-Three” mit ausgespielten Sätzen und “Golden Point” (“no-ad”)

c) “Best-of-Three” mit zwei ausgespielten Sätzen mit vollen Spielen und
Champions-Tie-Break / Super-Tie-Break statt eines dritten Satzes.

Das Format muss zwingend in der Turnierausschreibung erwähnt werden. An einem Turnierwochenende können verschiedene Formate für jedes Tableau verwendet werden.
Die Formate B und C können nicht im gleichen Haupttableau kombiniert werden.
Format C kann der Veranstalter im Finale einen vollen dritten Satz spielen lassen, je nach Platzverfügbarkeit aber auch darauf verzichten.
In den Qualifikationsturnieren sind verschiedene Spielformate möglich.

4.-Eine anderslautende Regelung ist ausdrücklich in der Turnierausschreibung zu erwähnen und muss von SWISS PADEL bewilligt werden. FIP/FEPA-Wettbewerbe haben ein eigenes Format.

Art. 45 Schiedsrichter

1.-An Turnieren, bei denen die Zuschauer ein Eintrittsgeld zu bezahlen haben, ist der Einsatz von Schiedsrichtern im Hauptturnier ab den Halbfinals empfohlen, steht jedoch im Ermessen des Veranstalters.

2.-In der Ausschreibung ist anzugeben, ob mit oder ohne Schiedsrichter gespielt wird.

3.-Der Schiedsrichter sorgt für eine regelkonforme Abwicklung der Partie. Er fällt endgültig alle Tatsachenentscheide.

4.-Fühlt sich ein Spieler durch einen Schiedsrichter benachteiligt, kann er beim Referee dessen Ersetzung beantragen; dieser entscheidet endgültig.

Art. 46 Bälle

1.-An offiziellen Turnieren darf nur mit SWISS PADEL Partnerbällen gespielt werden (2023: Babolat).

2.-Für jede Partie sind mindestens drei Bälle von guter Qualität zur Verfügung zu stellen. Der Turnierveranstalter bestimmt das Auswechseln der Bälle.

Art. 47 Einspielzeit

1.-Die Zeitdauer des Einspielens darf 5 Minuten nicht überschreiten:

a) vor einer Partie

b) nach einer Unterbrechung von mehr als 20 Minuten

c) nach Verlegung einer unterbrochenen Partie vom Freien in die Halle oder umgekehrt

5 Minuten nicht überschreiten.

Art. 48 Unterbrechung einer Partie infolge Verletzung

1.-Muss eine Partie infolge einer Verletzung eines Spielers unterbrochen werden, kann der Schiedsrichter, Official oder Referee für diese Verletzung eine einmalige Unterbrechung der Partie von höchstens 3 Minuten bewilligen.

2.-Die Unterbrechungsdauer von 3 Minuten gilt ab Behandlungsbeginn der Verletzung.

Art. 49 Verlegung in die Halle

1.-Die ganze oder teilweise Verlegung von Konkurrenzen im Freien in eine Halle oder auf Plätze mit anderen Belägen ist nur bei entsprechender Voranzeige in der Ausschreibung gestattet.

2.-In einer Halle begonnene oder dorthin verlegte Partien müssen dort zu Ende gespielt werden.

Art. 50 Unterbrechung eines Turniers

1.-Der Official entscheidet über die Spielbarkeit der Plätze, die Unterbrechung einer Partie oder des Turniers oder dessen Abbruch. Die Spielerpaare sind verpflichtet, das Turnier an den in der Ausschreibung angegebenen Verschiebungsdaten fortzusetzen.

2.-Die Spieler sind verpflichtet, das Turnier fortzusetzen, wenn in der Turnierausschreibung Verschiebungsdaten angegeben wurden. Neues Datum wird mit dem Official fortgesetzt und der Official wird SWISS PADEL diese Infos so früh wie möglich mitteilen.

Art. 51 Verhalten der Spieler und Begleitpersonen

1.-Die Spieler sind verpflichtet, den Anordnungen und Weisungen des Officials Folge zu leisten. Beim Auftreten von Meinungsverschiedenheiten sind alle Anstrengungen zu einer gütlichen Beilegung zu unternehmen.

2.-Ein Spieler darf den Platz während einer Partie nur mit dem Einverständnis des Schiedsrichters oder Officials verlassen.

3.-Familienangehörige sowie Betreuer resp. Coaches der Spieler sind verpflichtet, im Bestreben zur Sicherstellung eines geordneten Turnierbetriebs die Gebote der Sportlichkeit einzuhalten.

Art. 52 Aufnahme einer Partie, vorzeitige Spielbeendigung (w.o.)

1.-Eine Partie gilt als aufgenommen, wenn mit dem Einspielen begonnen wurde.

2.-Nimmt ein Spielerpaar eine Partie an einem Turnier nicht auf, verlieren diese w.o. und scheiden damit aus dem Turnier aus. Bei Turnieren mit Gruppenspielen dürfen sie bei den folgenden Partien wieder mitspielen. Bei den Turniertableaus kann das Spielerpaar mit einem w.o. in der 1. Runde im Trostableau weiterspielen.

3.-Beendet ein Spielerpaar eine Partie vorzeitig, so geht sie für sie w.o. verloren. Bei Turnieren mit KO-System scheiden sie unwiderruflich aus der Konkurrenz aus. Bei Turnieren mit Gruppenspielen dür-fen sie bei den folgenden Partien wieder mitspielen. 

4.-Wenn der Sieger einer Partie die nächste Partie aus irgendeinem Grund nicht aufnimmt und daher durch w.o. ausscheidet, kann der Verlierer der vorhergehenden Partie, im Einverständnis mit dem Official, an Stelle des durch w.o. ausgeschiedenen Siegers zur nächsten Partie zugelassen werden, vorausgesetzt, dass er die vorhergehende Partie nicht durch w.o. verloren hatte. Eine Mannschaft, die in der ersten Runde eines Haupttableaus verloren hat und nicht in der Trostrunde antritt, erhält keine Rankingpunkte.

5.-Eine aufgenommene Partie darf nur beim Auftreten einer akuten Verletzung oder eines anderen wich-tigen Grundes und nur mit dem Einverständnis des Referees vorzeitig beendet werden.

 

V. Rechtspflegee

Art. 53 Proteste und Sanktionen gegenüber der Turnierleitung

1.-Jedes Spielerpaar ist berechtigt, im Falle von Reglementsverletzungen oder sonstigen Beanstandungen im Zusammenhang mit der Organisation oder Durchführung eines Turniers Protest zu erheben.

2.-Proteste gegen die Setzung, die Auslosung und die Spielplangestaltung müssen unmittelbar nach Kenntnisnahme beim Referee erhoben werden; dieser entscheidet endgültig.

3.-Proteste sind in der Regel schriftlich, eingeschrieben und im Doppel, unter Angabe des Sachverhalts und der Reglementsverletzung spätestens 10 Tage nach Beendigung des Turniers bei der zuständigen Instanz einzureichen. Der Protestierende hat eine Kaution von CHF 100.- zu hinterlegen.

4.-Auf Proteste, die verspätet eingereicht werden, wird nicht eingetreten. Nichteintretensentscheide können weitergezogen werden.

5.-Im Falle von Widerhandlungen der Turnierleitung gegen die Vorschriften dieses Reglements können gegen die Fehlbaren Sanktionen ausgesprochen werden.

Art. 54 Sanktionen

1.-Bei Verstössen gegen dieses Reglement, insbesondere in den im Reglement ausdrücklich vorgesehenen Fällen, sowie bei groben Verstössen gegen die Gebote der Sportlichkeit können ge-gen die fehlbaren Spieler deren Familienangehörige, Betreuer resp. Coaches Sanktionen ausgespro-chen werden.

2.-Verwarnungen, Punktstrafen und Spielstrafen dürfen vom Schiedsrichter oder vom Official, Disqualifikationen nur vom Official ausgesprochen werden.

3.-Widerhandlungen gegen die Gebote der Sportlichkeit durch Familienangehörige sowie Betreuer resp. Coaches berechtigen den Official neben einem sofortigen Wegweisungsrecht gegenüber der fehlbaren Person von der Turnieranlage auch zu Sanktionen gegen den Spieler.

4.-Ein Disziplinarverfahren wird von Amtes wegen oder auf Antrag des Officials eingeleitet. Der Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Turniers schriftlich, unter Angabe des Sachverhalts und der Reglementsverletzungen, SWISS PADEL einzureichen. 

5.-Wegen Reglementsverletzungen werden für die individuelle Klassierung zählende Resultate nicht geändert.

 

VI. Verschiedene Bestimmungen / Schlussbestimmungen

Art. 55 Datenschutz

1.-Sämtliches SWISS PADEL zur Verfügung gestelltes Adressmaterial darf nur zu turnierspezifischen Zwecken des betroffenen Turniers weiterverwendet werden. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Verwendung dieser Adressdaten ist den Turnierveranstaltern ausdrücklich untersagt.

Art. 56 Vorbehaltenes und ergänzendes Recht

1.-Für internationale Turniere mit besonderen internationalen Vorschriften gilt dieses Reglement nur ergänzend. Das gleiche gilt für nationale Meisterschaftsturniere, für die Spezialreglemente bestehen.

2.-Soweit dieses Reglement keine Vorschriften enthält, ist das Reglement für die FIP sinngemäss anwendbar.

Art. 57 Ergänzende Weisungen, Ausführungsvorschriften

1.-SWISS PADEL ist ermächtigt, ergänzende Weisungen und Ausführungsvorschriften zu erlassen.

Art. 58 Inkrafttreten

1.-Dieses Turnierreglement ist per 1. Januar 2023 überarbeitet worden und wurde von der Delegiertenversammlung 2022 genehmigt.

Anhang I

 

Inhalt der Turnierausschreibung

1. Obligatorische Angaben

▪ Name des Turniers
▪ Name, Adresse und Telefonnummer des Turnierveranstalters und Officials
▪ Turnierort
▪ Hallen- oder Freiluftturnier
▪ Datum und Zeit des Turnierbeginns und Turnierendes
▪ Anmeldeadresse und Anmeldeschluss
▪ Art des Turniers/Tableaus/Kategorie bzw. Liga
▪ Unique-Restriktion (Angabe, ob ein Spieler nur in einer Kategorie/Liga oder in mehreren Kategorien/Liegen an einem Turnierwochenende antreten darf).
▪ Anzahl Gewinnsätze/Spielmodus
▪ Zulassungsbeschränkungen
▪ Minimale und maximale Teilnehmerzahl pro Konkurrenz
▪ Auswahlkriterien bei überzähligen Anmeldungen
▪ Ort und Zeitpunkt der Auslosung
▪ Aufgebot, Spielplaninformation
▪ Schiedsrichterwesen
▪ Nenngeld, Turniergebühr
▪ Hinweis auf Lizenzobligatorium
▪ Ballmarke und Balltyp (Partnerbälle des Schweizer Padel Verbandes)
▪ Spielfeld
▪ Gegebenenfalls Angaben über Hallenbenützung, Benützung der Beleuchtung, reduzierte Masse
der Spielfelder und Hallenhöhe
▪ Preise
▪ Reglement: Es gilt das Turnierreglement von SWISS PADEL

2. Zusätzliche freiwillige Angaben

▪ Allfällige Vorrunden, Qualifikationsturnier
▪ Turnierverschiebung, Verschiebungsdaten
▪ Trainingsmöglichkeiten
▪ Auswechseln der Bälle
▪ Ort und Zeit der Preisverteilung
▪ Eintrittsgeld für Zuschauer
▪ Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten
▪ Versicherung der Teilnehmer
▪ Ärztlicher Dienst
▪ Reparaturdienst
▪ Parkplätze für Teilnehmer und Zuschauer.

Anhang II

1. Offizielle Tableaus

Für die offiziellen durch den Schweizer Padel Verband bewilligten Turniere sind die nachfolgenden Tableaus Kategorie 1 Masters, Kategorie 1, Kategorie 2, Kategorie 3, Kategorie 4, Kategorie 5 sowie EPA/FIP zu verwenden.

In allen Kategorien können Rankingpunkte nur vergeben werden, wenn mindestens 7 Spieler, die in der Kategorie klassifiziert sind, an einem Tableau teilnehmen. Bei weniger als 7 Spielern werden die Punkte der niedrigeren Kategorie vergeben.

  • Tableau Kategorie 5

Spieltableau mit minimal vier und maximal 22 Teams (wovon vier Teams gesetzt werden). Die sechs bestklassierten Teams spielen direkt im Hauptfeld des letzten Spieltages. Sollten sich mehr als acht Teams für das Turnier anmelden, spielen die Teams, die nicht zu den Top 6 gehören, ein Qualifikationsturnier, bei welchem sich zwei Teams für das Hauptfeld qualifizieren können (das
Spielformat ist frei).

Um dieses Turnier durchführen zu können, muss der Veranstalter über mindestens einen Padelplatz verfügen.

Ausnahmsweise können in der Kategorie 5 Tableaus mit 16 Mannschaften organisiert werden.

Lizenzierte Spieler mit weniger als 10 Punkten dürfen spielen. Aber diese Kategorie ist auch für
Einsteiger gedacht, so ist es offen für Spieler ohne Lizenz.

Für die Vergabe von Ranglistenpunkten siehe die Regeln “Ranking”.

  • Tableau Kategorie 4

Spieltableau mit minimal vier und maximal 22 Teams (wovon vier Teams gesetzt werden). Die sechs bestklassierten Teams spielen direkt im Hauptfeld des letzten Spieltages. Sollten sich mehr als acht Teams für das Turnier anmelden, spielen die Teams, die nicht zu den Top 6 gehören, ein Qualifikationsturnier, bei welchem sich zwei Teams für das Hauptfeld qualifizieren können (im
Hauptfeld wird KO gespielt, in der Qualifikation ist das Spielformat frei).

Um dieses Turnier durchführen zu können, muss der Veranstalter über mindestens einen Padelplatz verfügen.

Ausnahmsweise können in der Kategorie 4 Tabellen mit 16 Mannschaften organisiert werden.

Die Top 100 der Open-Kategorie dürfen in der Kategorie 4 nicht antreten.

Für die Vergabe von Ranglistenpunkten siehe die Regeln “Ranking”.

  • Tableau Kategorie 3

Spieltableau mit minimal vier und maximal 22 Teams (wovon vier Teams gesetzt werden). Die sechs bestklassierten Teams spielen direkt im Hauptfeld des letzten Spieltages. Sollten sich mehr als acht Teams für das Turnier anmelden, spielen die Teams, die nicht zu den Top 6 gehören, ein Qualifikationsturnier, bei welchem sich zwei Teams für das Hauptfeld qualifizieren können (im
Hauptfeld wird KO gespielt, in der Qualifikation ist das Spielformat ist frei).

Um dieses Turnier durchführen zu können, muss der Veranstalter über mindestens einen Padelplatz verfügen.

Die Top 50 der Open-Kategorie dürfen in der Kategorie 3 nicht antreten.

Für die Vergabe von Ranglistenpunkten siehe die Regeln “Ranking”.

  • Tableau Kategorie 2

Spieltableau mit minimal vier und maximal 22 Teams (wovon vier Teams gesetzt werden). Die sechs bestklassierten Teams spielen direkt im Hauptfeld des letzten Spieltages. Sollten sich mehr als acht Teams für das Turnier anmelden, spielen die Teams, die nicht zu den Top 6 gehören, ein Qualifikationsturnier, bei welchem sich zwei Teams für das Hauptfeld qualifizieren können (im
Hauptfeld wird KO gespielt, in der Qualifikation ist das Spielformat ist frei).

Um dieses Turnier durchführen zu können, muss der Veranstalter über mindestens einen Padelplatz verfügen.

Die Top 20 der Open-Kategorie dürfen in der Kategorie 2 nicht antreten (Top 16 der Kategorien
Women, Vets und Juniors.).

Für die Vergabe von Ranglistenpunkten siehe die Regeln “Ranking”.

  • Tableau Kategorie 1

Spieltableau mit minimal sechs und maximal 22 Teams (wovon vier Teams gesetzt werden). Die sechs bestklassierten Teams spielen direkt im Hauptfeld des letzten Spieltages. Sollten sich mehr als acht Teams für das Turnier anmelden, spielen die Teams, die nicht zu den Top 6 gehören, ein Qualifikationsturnier, bei welchem sich zwei Teams für das Hauptfeld qualifizieren können (im
Hauptfeld wird KO gespielt, in der Qualifikation ist das Spielformat ist frei).

Um dieses Turnier durchführen zu können, muss der Veranstalter über mindestens einen Padelplatz verfügen.

Für die Vergabe von Ranglistenpunkten siehe die Regeln “Ranking”.

  • Tableau Kategorie 1 Grand Slam

Spieltableau mit minimal zwölf Teams (wovon acht Teams gesetzt werden). Die zwölf bestklassier-ten Teams spielen direkt im Hauptfeld des vorletzten Spieltages. Sollten sich mehr als 16 Teams für das Turnier anmelden, spielen die Teams, die nicht zu den Top 12 gehören, ein Qualifikationsturnier, bei welchem sich vier Teams für das Hauptfeld qualifizieren können (im Hauptfeld wird KO gespielt, in der Qualifikation ist das Spielformat ist frei).

Um dieses Turnier durchführen zu können, muss der Veranstalter über mindestens zwei Padelplätze verfügen.

Für die Vergabe von Ranglistenpunkten siehe die Regeln “Ranking”.

  • Tableaus EPA/FIP

Diese Tableaus folgen dem Turnierreglement von EPA oder FIP

Punkteverteilung im Trosttableau (pro Spieler)
Sieger 149 Punkte
Finalist 99 Punkte
1/2 60 Punkte
1/4 40 Punkte
1/8 20 Punkte
- -
Punkteverteilung im Siegertableau (pro Spieler)
Sieger 350-1000 Punkte
Finalist 250-600 Punkte
1/2 150-400 Punkte
1/4 100-250 Punkte
1/8 60-150 Punkte
1/16 40-100 Punkte

Zusätzlich erhalten die Spieler noch Punkte für das World Padel Tour Ranking. Die Anzahl dieser Turnierart ist beschränkt und ein Antrag dafür muss bis spätestens 15. Januar bei SWISS PADEL eingehen, damit dies rechtzeitig der FIP mitgeteilt werden kann.

  • Tableau Schweizer Meisterschaften (Männer, Frauen, Junioren, Veteranen)

Spieltableau mit maximal 32 Teams (wovon 16 Teams gesetzt werden). Diese Turniere werden von SWISS PADEL durchgeführt.
Das Kriterium für die Zulassung ist die jeweilige Klassierung (Open für die Männer, Frauen, Junioren oder Veteranen).

Sollten sich weniger als 16 Teams für das Turnier anmelden, wird es automatisch als ein Tableau Kategorie 1 Masters bewertet. Sollten sich weniger als 8 Teams für das Turnier anmelden, hat dies keinen weiteren Einfluss.

Für die Vergabe von Ranglistenpunkten siehe die Regeln “Ranking”.

  • Tableau Master Final (nur Open Ranking)

Spieltableau mit den besten acht Teams oder 16 Spieler der Saison (basierend auf dem Ranking).

Dieses Turnier wird von SWISS PADEL durchgeführt. Für die Setzung zählen die zusammengezählten Rankingpunkte der beiden Spieler eines Spielerpaares.

Bei gleicher Punktzahl wird ausgelost.

Die acht Teams werden in zwei Gruppenaufgeteilt

Groupe A
Team 1 (Ranking 1)
Team 3 (Ranking 3)
Team 5 (Ranking 5)
Team 7 (Ranking 7)
Groupe B
Team 2 (Ranking 2)
Team 4 (Ranking 4)
Team 6 (Ranking 6)
Team 8 (Ranking 8)

Der Gruppenerste von Gruppe A spielt gegen den Gruppenzweiten von Gruppe B und der Gruppenerste von Gruppe B spielt gegen den Gruppenzweiten von Gruppe A das Halbfinale. Die beiden Sieger spielen das Finale.

Punkteverteilung während der Gruppenspiele (pro Spieler)
Pro Sieg 80 Punkte
- -
Punkteverteilung im Siegertableau (pro Spieler)
Sieger 240-400 Punkte
Finalist 160-320 Punkte
  • Tableau/SWISS PADEL Interclub Meisterschaft (ICM)

Für die Interclub Meisterschaft (ICM) gilt das Interclub-Reglement, welches auf der Homepage von SWISS PADEL einsehbar ist (siehe auch Art. 2 Ziff. 2 dieses Reglements).

2. Setzungen

a) Die gesetzten Spielerpaare sind in den Tableaus so zu platzieren, dass gesetzte Spielerpaar frühstens in der 2. Spielrunde aufeinandertreffen.

b) Die Top 4 Spielerpaare sind so zu setzen, dass diese frühstens im Halbfinal aufeinandertreffen.

c) Für die Setzung zählen die zusammengezählten Rankingpunkte der beiden Spieler eines Spielerpaares. Bei gleicher Punktzahl wird ausgelost.

d) Es werden grundsätzlich 50% der Teams gesetzt. Bei einer ungeraden Anzahl wird abgerundet.

Beispiel mit 16 Mannschaften

Seed 1
Draw
Seed 5,6,7,8
Draw
Seed 3,4
Draw
Seed 5,6,7,8
Draw
Draw
Seed 5,6,7,8
Draw
Seed 3,4
Draw
Seed 5,6,7,8
Draw
Seed 2

3. Spieltableau mit Freilosen (byes)

1.-Wenn die Anzahl der gemeldeten Spielerpaare genau die Anzahl Spielerpaare gemäss Turniertableau beträgt, bestreiten alle Spielerpaare die erste Runde. Andernfalls werden einige Spielerpaare von der Bestreitung der ersten Runde dispensiert (= Spieler mit Freilos = bye). 

2.-Bei der Zuteilung der Freilose werden zuerst die gesetzten Spieler in der Reihenfolge der Setzung berücksichtigt und in das Tableau eingetragen. Sind mehr Freilose als gesetzte Spieler vorhanden, so werden die restlichen Freilose ausgelost und ebenfalls in das Tableau eingetragen.

3.-Nach den Freilosen werden die ungesetzten Spielerpaare von oben nach unten auf die noch offenen Positionen ausgelost.

Anhang III

Aufgaben und Befugnisse des Officials

1. Allgemeines

1.-Der Official ist verantwortlich für die gesamte administrative und organisatorische Vorbereitung und die vorschriftsgemässe Abwicklung des Turniers. Gegenüber SWISS PADEL ist er gemäss den nachstehen-den Vorschriften abrechnungs- und berichterstattungspflichtig.

2.-Der Official darf grundsätzlich selber am Turnier nicht teilnehmen (Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch SWISS PADEL).  

3.-Für die Zeit, während der Official nicht persönlich am Turnierort anwesend ist, hat er einen Stellvertreter zu bezeichnen.

2. Turniervorbereitung

a) Ordnungsgemässe Turnieranmeldung bei SWISS PADEL.

b) Zusammenstellung der eingehenden Anmeldungen, Kontrolle der Teilnahmeberechtigung und den Lizenzierungsstand.

c) Auswahl bei überzähligen Anmeldungen und Mitteilung an nicht berücksichtigte Spieler mit Grundangabe.

d) Kontrolle von Abmeldungen und gegebenenfalls Rückerstattung der finanziellen Leistungen.

e) Bei Absage oder Verschiebung eines Turniers Mitteilung an alle angemeldeten Spieler und Rückerstattung der finanziellen Leistungen bis 10 Tage nach dem angegebenen Turnierende.

f) Erstellung des Spieltableaus (Auslosung und Setzung) und Bekanntmachung desselben in geeigneter Form.

g) Erstellung und Veröffentlichung des Spielplans. Turnierteilnehmer informieren, wo die Informationen veröffentlicht werden.

h) Erstellung eines Budgets. 

i) Werbung von Sponsoren und Programminserenten.

j) Erstellung eines Turnierprogramms, eventuell Druck von Plakaten. 

k) Beschaffung der Turnierpreise.

l) Beschaffung der Bälle.

m) Beschaffung der Eintrittsbillette und Organisation des Kassendienstes.

n) Bestimmung der notwendigen Hilfspersonen und ihrer Aufgaben (Ballkinder, Platzchef usw.).

o) Reservation der Padelanlage.

p) Organisation des Sanitäts-, Reparatur-, Telefon- und Verpflegungsdienstes. 

q) Vorbereitung der Anlagen und Einrichtungen (Plätze, Resultattafel, Spieltableaus, Schiedsrichterblätter, Schiedsrichterstühle, Zuschauereinrichtungen usw.).

r) Kontaktaufnahme mit Medien.

3. Turnierdurchführung

a) Überwachung des gesamten Spielbetriebs und der Ordnung auf der Anlage. 

b) Kontrolle der rechtzeitigen Meldung des Spielers; bei Nichtantreten Disqualifikation möglich.

c) Kontrolle der Teilnahmeberechtigung. 

d) Abrechnung mit Turnierteilnehmern; bei Nichtbezahlung Disqualifikation möglich.

e) Ergänzung des Spieltableaus bei Nichtantreten eines angemeldeten Spielers.

f) Zuteilung der Spielfelder an die Spieler.

g) Aufruf der Spieler und gegebenenfalls Disqualifikation abwesender oder nichtangetretener Spielerpaare.

h) Nachführen der Spieltableaus und Festlegung des Spielplans.

i) Einsatz der Schieds- und Linienrichter.

j) Ausgabe der Bälle und Festlegen der Häufigkeit für das Auswechseln der Bälle.

k) Überwachung der Einspielzeit; bei Überschreitung Disqualifikation möglich.

l) Entscheid über die Spielbarkeit der Plätze sowie die Unterbrechung oder den Abbruch eines Turniers.

m) Kontrolle des Verhaltens der Turnierteilnehmer; Verwarnung, Punktstrafe, Spielstrafe und Disqualifikation möglich. Gegebenenfalls Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens innerhalb von 10 Tagen nach Turnierende an SWISS PADEL.

n) Kontrolle des Verhaltens von Familienangehörigen, Betreuern, Coaches und Zuschauern. Widerhandlungen gegen die Gebote der Sportlichkeit durch Familienangehörige, Betreuer, Coaches resp. Zuschauer berechtigen den Official neben einem sofortigen Wegweisungsrechtes gegenüber der fehlbaren Person von der Turnieranlage auch zu Sanktionen gegen den Spieler.

o) Überwachung des Platzunterhalts.

p) Preisverteilung. 

q) Abrechnung mit Schiedsrichtern.

4. Turnierabschluss

1.-Zustellung der Resultate an SWISS PADEL bis spätestens 24 Stunden nach Turnierende.

Anhang IV

Aufgaben und Befugnisse des Referees

1. Allgemeines

1.-Der Referee überwacht die Arbeit des Officials, der Schiedsrichter und das Verhalten der Turnierteilnehmer, Familienangehörigen, Betreuer, Coaches und Zuschauer. Er entscheidet endgültig in allen Fragen der Spielregelanwendung und in Fragen, die den unmittelbaren Fortgang des Turniers betreffen. 

2.-Der Referee darf vorerst auch gleichzeitig Official sein. Der Referee darf grundsätzlich selber am Turnier nicht aktiv teilnehmen (Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch SWISS PADEL).

3.-Für die Zeit während der der Referee nicht persönlich am Turnierort anwesend ist, hat er einen Stellvertreter zu bezeichnen.

2. Aufgaben und Befugnisse im Einzelnen

a) Endgültiger Entscheid über die Zulassung eines Spielers zu einem Turnier.

b) Endgültiger Entscheid über die Disqualifikation eines Spielers bei Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen.

c) Beaufsichtigung der Auslosung und Setzung.

d) Endgültiger Entscheid betr. Auslosung und Setzung.

e) Endgültiger Entscheid betr. Spielplangestaltung.

f) Endgültiger Entscheid betr. Zusprechung von Preisen.

g) Ersetzung von ungenügenden Schieds- und Linienrichtern.

h) Anordnung des Auswechselns der Bälle.

i) Endgültiger Entscheid betr. Disqualifikation von Spielern.

j) Endgültiger Entscheid über die Spielbarkeit der Plätze sowie die Unterbrechung oder den Abbruch einer Partie oder des Turniers nach Rücksprache mit dem Official.

k) Endgültiger Entscheid im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen Official und Turnierteilnehmer.

l) Verwarnung, Punktstrafe, Spielstrafe und Disqualifikation von Spielern resp. Zurechtweisung und gegebenenfalls Wegweisung von Familienangehörigen, Betreuern, Coaches und Zuschauern wegen unkorrekten Verhaltens; endgültiger Entscheid betr. Proteste von verwarnten und disqualifizierten Spielern.

m) Bewilligung betr. Fortsetzung des Turniers durch einen Verlierer anstelle eines w. o. erklärenden Siegers.

n) Bewilligung zum vorzeitigen Abbruch einer Partie aus wichtigen Gründen.

o) Beantragung eines Disziplinarverfahrens gegen Spieler, Familienangehörige, Betreuer und Coaches wegen unkorrekten Verhaltens innerhalb von 10 Tagen nach Turnierende.

p) Zurechtweisung und gegebenenfalls Wegweisung von Zuschauern, die sich unkorrekt benehmen.

q) Korrektur von Entscheiden des Schiedsrichters, die den Spielregeln widersprechen.

Anhang V

Aufgaben und Befugnisse des Schiedsrichters

1. Allgemeines

1.-Der Schiedsrichter sorgt für eine regelkonforme Abwicklung der Partie. Er fällt endgültig alle Tatsachenentscheide in Fragen der Regelauslegung unter dem Vorbehalt der Berufung an den Referee. Die Berufung ist unbeachtlich, wenn sie nicht spätestens bis zum Beginn des nächsten Punktes erklärt wird. 

2.-Wird ein Ball irrtümlicherweise als «Fehler» erklärt, so ist der Punkt bzw. beim Service der Ball zu wiederholen.

3.-Der Schiedsrichter darf sich mit den Spielern nur über den technischen Ablauf der Partie unterhalten. Auf keinen Fall dürfen sie auf einen Spieler wetten.

2. Aufgaben und Befugnisse des Schiedsrichters im Einzelnen

a) Vor Beginn der Partie Prüfung der Netzhöhe, der Platzierung der Einzelstützen und des allgemeinen Zustands des Platzes.

b) Überwachung der Platz- und Aufschlagswahl der Spieler. 

c) Kontrolle der Einhaltung der Einspielzeit.

d) Anzeige der Fehler, der Punkte, Spiele und Sätze.

e) Nachführen des Schiedsrichterblatts.

f) Kontrolle des richtigen Seiten-, Aufschlag- und Ballwechsels.

g) Gewährleistung eines ununterbrochenen Spielverlaufs. Ermahnung von Spielern im Falle einer absichtlichen Spielverzögerung.

h) Kontrolle der Unterbrechung einer Partie infolge Verletzung eines Spielers.

i) Überwachung des Benehmens der Spieler und Ermahnung oder Verwarnung von fehlbaren Spielern. Gegebenenfalls Antragstellung an den Official oder Referee auf Disqualifikation von Spielern.

Anhang VI

 

Verhaltenskodex (Code of Conduct) und Spielreglement gemäss dem Internationale Padelverband (FIP).

Link:

http://www.padelfip.com/#!documentacion/cr2q

Anhang VII

Nenngelder / Turnierzuschlag (siehe Art. 27 und 28 des TUR):

Nenngeld

Turniergebühr (Höchstansatz)
Aktive + Junioren: CHF 25.00

Turnierzuschlag

Festsetzung durch den Turnierveranstalter.